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Der richtige Checkout bei Bestellungen

Checkout Button OnlinehandelKostenpflichtig bestellen oder weiter zum nächsten Schritt? Oftmals ist diese Unterscheidung beim Onlineeinkauf nicht leicht ersichtlich. Nun hat das OLG München ein Urteil gefällt, das die Vorgaben des § 312j BGB, die sogenannte Button-Lösung, für alle Onlinehändler noch einmal unterstreicht.

Diese beinhaltet einen klar titulierten Button, der dem Verbraucher unmissverständlich anzeigt, dass die Bestellung nun kostenpflichtig getätigt wird.
Zusätzlich zum eindeutigen Kauf-Button muss dem Kunden „unmittelbar“ vor Abgabe der Bestellung im Checkout alle wesentlichen Informationen nochmals zur Verfügung gestellt werden. Dank dieser Zusammenfassung soll der Verbraucher sich nochmal bewusst für die gewählten Artikel entscheiden und vor übereilten Kaufentscheidungen geschützt werden, schließlich gehen Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag ein:

„Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, […], muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen […], unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.”

Allein die Angabe zu Preis, Größe und Farbe seien nicht ausreichend. Verkäufer müssen auch in der Bestellübersicht weiterführende Informationen, bei Kleidungsstücken beispielsweise zu Material, Unverträglichkeiten sowie Waschbarkeit, angegeben.
Eine Verlinkung per Button oder ähnlichen Vorrichtungen in der Bestellübersicht zu den Produktbeschreibungen der einzelnen Artikel sind gemäß OLG-Urteil nicht ausreichend, da der Kunde in diesem Fall wieder im Bestellprozess unterbrochen wird und die Seite verlassen muss.

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